Bei der Auslegung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sind die menschenrechtlichen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und der UN-Fachausschüsse zu berücksichtigen. In der gerichtlichen Praxis finden diese Entscheidungen bislang jedoch nur begrenzt Beachtung. Vor diesem Hintergrund zielt das Seminar darauf ab, Entscheidungen des EGMR und der UN-Fachausschüsse, die in Bezug zum reformierten GEAS stehen, für die Praxis aufzubereiten und zugänglich zu machen. Dadurch soll deren Berücksichtigung bei der Auslegung und Anwendung des GEAS gefördert und damit der Menschenrechtsschutz gestärkt werden.
Durch das Seminar sollen Studierende in einem praxistheoretischen Ansatz in die wissenschaftliche Arbeit eingeführt werden: Wie können Synergieeffekte zwischen wissenschaftlichem und praktischem Arbeiten hergestellt werden? Wie können Forschungsfragen so ermittelt werden, dass sie tatsächlich praktische Relevanz haben? Welche Methodik ist in einem praxistheoretischen Ansatz sinnvoll? Und wie können die wissenschaftlichen Ergebnisse für die Praxis niedrigschwellig zugänglich gemacht werden? Dafür erhalten die Studierenden inhaltliche Inputs und erarbeiten sich die Inhalte darüber hinaus in Gruppen- und Einzelarbeit.
Das Seminar ist offen für Studierende aller Studiengänge. Vorkenntnisse im Asyl- und Migrationsrecht werden begrüßt. Eine Teilnahme im vergangenen Semester ist keine Voraussetzung.
Fragen an: katharina.stuebinger@equal-rights.org
Weitere Informationen: https://unsichtbar.equal-rights.org/seminar/
Wann?
Wintersemester 26/27
Donnerstags von 10:00 - 13:00 Uhr
Zweiwochenrhytmus
Erster Termin: 15.10.2026
Wo?
online via Zoom - der Link wird per E-Mail nach Anmeldung versendet.
Bescheinigungen
Bescheinigungen und Teilnahmezertifikate können auf Anfrage ausgestellt werden. Für Studierende aus Berlin und Brandenburg kann die Veranstaltung als Schlüsselqualifikation angerechnet werden.
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